geldauflagen

Helfen Sie krebskranken Menschen mit Ihrer Zuweisung von Geldauflagen!

Informationen für Richter, Staatsanwälte, Rechtsanwälte, Anwaltsgehilfen, Schöffen, Gerichtsschreiber und Rechtsreferendare

In der Strafprozessordnung ist die Möglichkeit vorgesehen, dass  bei Einstellung von Straf- und Bußgeldverfahren eine Geldauflage zugunsten einer gemeinnützigen Einrichtung erfolgen kann.
Als Richter oder Staatsanwalt haben Sie in Ihrer Ermessensentscheidung die Handlungfreiheit, uns mit der Zuteilung von Geldauflagen direkt zu helfen!

Die Zuweisung einer Geldauflage ist für die „Initiative mit Krebs leben e.V.“ ein wichtiger Baustein zur Finanzierung unserer Projektarbeit. Damit helfen Sie Menschen mit Krebs, mit ihrer lebensbedrohlichen Krankheit besser umzugehen und professionelle Hilfe in Anspruch nehmen zu können.

Ihre Zuweisung ist bei uns in guten Händen:

  • Wir sind als gemeinnütziger Verein beim Landgericht Passau und den daran angeschlossenen Amtsgerichten gelistet und leisten jährlich Rechenschaft über die Verwendung der erhaltenen Beträge
  • Wir garantieren absolute Diskretion über alle Informationen zu den jeweiligen Vorgängen
  • Für eingegangene Geldauflagen und Bußgelder stellen wir keine Spendenbescheinigung aus
  • Wir berichten fristgerecht über eingehende oder ausgebliebene Zahlungen
  • Zudem stellen wir Ihnen gerne Adressaufkleber und Überweisungsträger zur Verfügung

Unser Konto für Geldauflagen:

Initiative mit Krebs leben e.V.
Sparkasse 94065 Waldkirchen
IBAN: DE42 7405 1230 0009 0582 98
BIC: BYLADEM1FRG

Ihre Ansprechpartnerin:

Frau Ulrike Schmöller
Anschrift: Erlenhain 6, 94065 Waldkirchen (Krankenhaus)
Telefon: 08581 981-4339
Mobil: 0151 22 37 91 09
Fax: 08581 981-2183
E-Mail: info@initiativemitkrebsleben.de

Ansprechpartnerin Frau Pongratz

Informationen für Zahlungspflichtige:

Sie haben ein Bußgeld auferlegt bekommen?
Bei „Initiative mit Krebs leben e.V.“ kommt Ihre Bußgeldzahlung krebskranken Menschen zugute. Auch wenn die Überweisung nicht ganz freiwillig erfolgt, danken wir Ihnen dafür!

  • Bitte überweisen Sie ausschließlich auf das oben angegebene Konto
  • Geben Sie bei allen Zahlungen das Aktenzeichen an. Dann sind wir in der Lage, Ihre Zahlung dem Gericht zeitnah zu bestätigen
  • Wir dürfen für Ihre Zahlung keine Spendenbescheinigung ausstellen
  • Falls Sie über Ratenzahlungen oder Aufschub verhandeln möchten, wenden Sie sich bitte direkt an das Gericht
  • Jede Zahlung, die Sie tätigen, wird dem Gericht von uns bestätigt
  • Nicht gezahlte Bußgelder werden umgehend gemeldet
danke